Tagesgeld Ratgeber - Direktbanken und Tagesgeldkonten
Mitte der 1990er Jahre hat sich eine neue Gruppe von Geld- und Kreditinstituten aufgemacht den Markt zu erobern und sich bereits nach kurzer Zeit zu etablieren: Direktbanken. Das Geschäftsmodell der Direktbanken unterscheidet sich vor allem durch zwei Punkte, nämlich zum einen durch die reine Webpräsenz und zum anderen durch den damit einhergehenden Kostenvorteilen.
Die rasante Verbreitung der Direktbanken hängt unter anderem mit der zunehmenden finanziellen Emanzipation der Verbraucher zusammen, die mit dem Börsenboom der 1990er Jahre einen wahren Schub erfahren hat als die Verbraucher vermehrt anfingen ihre Aktien in Eigenregie bei Onlinebrokern zu ordern. Ein weiterer Grund, der den rasanten Aufstieg begünstigt hat, ist in einem speziellen Produkt zu finden, welches unter den privaten Anlegern und Sparern auf sehr großes Interesse gestoßen ist: Tagesgeld.
Obwohl Tagesgeld zu den alteingesessenen Bankprodukten zählt, wurde es bis Mitte der 1990er Jahre nie für den privaten Endkundenmarkt weiterentwickelt. Aus diesem Grund spielte Tagesgeld auch lediglich auf der gewerblichen Ebene eine gewisse Rolle. Die ersten Direktbanken erkannten das Potential von Tagesgeld zur Neukundengewinnung, welches im Tagesgeld schlummerte, und statteten ihre entsprechenden Tagesgeldkonten mit einer attraktiven Verzinsung aus. War der Erfolg zunächst noch überschaubar, setzte mit dem Platzen der Internetblase Anfang 2000 ein wahrer Run auf Tagesgeldkonten ein, weil Anleger und Sparer auf sichere Investments aus waren.
Und Tagesgeld zählt zu den sichersten Anlagen überhaupt. Denn da Tagesgeld der Gruppe der Einlagen angehört, greifen im Fall der Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Anbieters von Tagesgeld spezielle Mechanismen. Der wichtigste Mechanismus wird durch den staatlichen Einlagensicherungsfonds verkörpert, der im Fall der Fälle eingreift, sofern das betroffene Geldinstitut diesem staatlichen Einlagensicherungsfonds auch angeschlossen ist (Deutsche Banken sind per Gesetzt dazu verpflichtet). Sieht sich das betroffene Institut nicht mehr in der Lage die Einlagen seiner Kunden an diese auszuzahlen, übernimmt der staatliche Einlagensicherungsfonds die Auszahlung der Einlagen seit dem 01. Januar 2011 bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro je Konto. (Umsetzung einer EU-Richtlinie) Um Anleger als Kunden gewinnen bzw. halten zu können, die mehr als 100.000 Euro an Einlagen besitzen, sind die meisten Geldinstitute zusätzlich mindestens einem weiteren Einlagensicherungsfonds aus der Privatwirtschaft angeschlossen. In Abhängigkeit von der Höhe des haftenden Eigenkapitals und den finanziellen Kapazitäten des Sicherungsfonds kann die Haftungsgrenze auf diese Weise deutlich bis jenseits der Marke von 1 Milliarde Euro nach oben verschoben werden.
Die Verzinsung von Tagesgeld richtet sich in erster Linie an dem Leitzinsniveau der Europäischen Zentralbank (EZB). Aus diesem Grund ist die Höhe der durchschnittlichen Verzinsung in den vergangenen 2 Jahren von mehr als 3 % auf unter 1,5 % deutlich gesunken. Anders als bspw. bei Festgeldanlagen können Anbieter von Tagesgeld ihren Zinssatz rein rechtlich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändern. In der Praxis wird allerdings in der Regel auch tatsächlich nur dann von diesem Recht Gebrauch gemacht, wenn die EZB von ihrer Seite aus die Zinsen ändert. Würden die Geldinstitute ständig von ihrem Recht Gebrauch machen würde dies zu einem starken Anstieg des Zinsänderungsrisiko und damit zu einem vermutlich signifikanten Verlust von Kundeneinlagen führen.
Mittlerweile bieten quasi alle im Privatkundensegment tätigen Geldinstitute Tagesgeldkonten an, wodurch die Möglichkeiten zur Übersicht bisweilen stark eingeschränkt sein können. Aus diesem Grund bietet sich zur Eruierung des besten Anbieters die Nutzung eines der zahlreichen Internetportale an, die sich auf den Vergleich von Tagesgeldzinsen spezialisiert haben.
Tipp: Wichtige Begriffe zum Thema Tagesgeld finden Sie im Tagesgeld Lexikon